Burgenländischer Tennisverband
COVID-19 Verbands-Info

SpitzensportlerInnen vom Lockdown ausgenommen

Die Verordnung der Bundesregierung, die mit 17. 11 in Kraft tritt, hat leider auch Auswirkungen auf den gesamten Amateursport in Österreich. Der ÖTV konnte aber erreichen, dass SpitzensportlerInnen weiter ihrem Beruf nachgehen dürfen.
Verfasst von: Harald Schume, 14.11.2020
© GEPA-Pictures | GEPA pictures/ Michael Meindl

Die österreichische Bundesregierung muss strengere Verhaltensmaßnahmen setzen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. DIE VERORDNUNG DER REGIERUNG, die ab 17. November gilt und mit 6. Dezember befristet ist, betrifft alle Bereiche der Gesellschaft, somit leider auch den gesamten Amateursport in Österreich, der bis auf weiteres weder im Freien noch in der Halle ausgeübt werden darf. Das Betreten aller Anlagen in allen Sportarten ist nun in Österreich generell untersagt.

Was den Spitzensport betrifft, ist es dem ÖTV in zahlreichen Gesprächen mit dem Sportministerium gelungen, eine Ausnahmeregelung zu erwirken. In der Verordnung heißt es dazu:

„Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Betretungen von Sportstätten durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, oder Sportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen gemäß § 3 Z 5 BSFG 2017 teilgenommen haben, deren Betreuer und Trainer sowie Vertreter der Medien. Die Sportler haben zu Betreuern und Trainern sowie Vertretern der Medien einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“

Weiters konnte der ÖTV beim Sportministerium erwirken, dass der Kreis der SpitzenspielerInnen in allen Landesverbänden erheblich erweitert und auch auf den Junioren-Sektor ausgedehnt werden konnte. Nähere Infos zu diesem Thema finden Sie HIER

Der ÖTV ist weiter in intensivem Kontakt mit dem Sportministerium, um baldige Lockerungen im Sinne der Landesverbände, seiner Mitgliedsvereine sowie aller TennisspielerInnen zu erreichen.

Auch während des ersten Lockdowns im März/April ist es dem ÖTV durch seine Beharrlichkeit gelungen, dass Tennis neben Golf eine der ersten Sportarten war, die ab 1. Mai wieder ausgeübt werden durfte. Somit darf auch diesmal auf einen Erfolg unserer Bemühungen und das Verständnis der Politik gehofft werden.

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