Burgenländischer Tennisverband
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Steuerliche Spendenabsetzbarkeit für Sportvereine in Kraft getreten

Seit 1. Jänner 2024 gilt das Gemeinnützigkeitsreformgesetz. Ab April 2024 können gemeinnützige Sportvereine um Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen ansuchen.
Verfasst von: Manuel Wachta, 10.01.2024

Den Ankündigungen der Österreichischen Bundesregierung sind Taten gefolgt: Am 14. Dezember 2023 war der Parlamentsbeschluss zum Gemeinnützigkeitsreformgesetz fixiert worden, am 1. Jänner 2024 ist dieser nunmehr in Kraft getreten. Und mit diesem „weitreichende Verbesserungen, auf die seit über 15 Jahren hingearbeitet wurde“, wie die SPORTUNION auf ihrer Website betonte. Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz bringt Änderungen im Einkommenssteuergesetz 1988 (EStG), im Körperschaftssteuergesetz 1988 (KStG) und in der Bundesabgabenordnung (BAO) mit sich.

Ganz besonders profitieren von den Neuerungen – vor allem in Form dieser erstmaligen Spendenabsetzbarkeit – die Bereiche Tierschutz, Bildung, Menschenrechte, Kultur und Sport. Im letzteren Fall bringt dies ganz besonders für die heimischen gemeinnützigen Sportvereine eine bedeutende Erleichterung, können diese doch ab April 2024 um eine Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen ansuchen. Ab 2024 wird nun jede Spende an gemeinnützige Organisationen im neuen Jahr steuerlich absetzbar sein. Auch wurden „zahlreiche Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung getroffen“, wie es in einer Presseaussendung des Finanzministeriums heißt.

„Größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren“

„Mit dieser Novelle schaffen wir die größte Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren“, wird Finanzminister Magnus Brunner hierbei zitiert. „Erstmalig knüpfen wir die spendenbegünstigten Zwecke an die Gemeinnützigkeit. Dadurch können alle gemeinnützigen Organisationen potentiell in die Spendenbegünstigung aufgenommen werden – das sind rund 45.000 zusätzliche Organisationen. Damit stärken wir das Ehrenamt und entlasten gleichzeitig die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler zeigte sich über den großen Wurf erfreut: „Mit dem Freiwilligengesetz und der Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit stärken und sichern wir den gemeinnützigen Sektor. Österreichs gemeinnützige Organisationen leisten nicht nur einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag, sondern gewinnen auch stetig an wirtschaftlicher Bedeutung. Rund 3,7 Mio. Menschen engagieren sich freiwillig, durch ihre Arbeit entsteht 11,5 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung. Damit diese wertvolle Arbeit sich weiterentfalten kann, haben wir die Rahmenbedingungen deutlich verbessert und abgesichert.“

Freude bei Sport Austria und ÖTV

Nicht nur Hans Niessl als Präsident von Sport Austria, sondern auch der ÖTV-Präsident Martin Ohneberg hatte sich über diese Neuerungen zuletzt äußerst erfreut gezeigt. „Für Österreichs Sport ist es nach der Erhöhung der Besonderen Bundes-Sportförderung und der PRAE (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung; Anmerkung) ein weiterer großer Umsetzungserfolg“, befand Ohneberg, der die Absetzungsmöglichkeit von Spenden für die mehr als 1700 Tennisvereine und insgesamt 15.000 gemeinnützigen Sportvereine Österreich als „eine wichtige, zusätzliche Finanzierungssäule“ sah und weiterhin sieht. „Wir möchten uns dafür bei Finanzminister Magnus Brunner und Sportminister Werner Kogler herzlich bedanken.“

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