Spielverschiebungen auf Grund von Unbespielbarkeit der Tennisplätze

Kann in den LLB und in den Klassen der Bewerbe Damen 35, Herren 35 (für LLA siehe § 11 i), Damen U35, Herren U35 ein Wettspiel zum vorgesehenen Termin wegen Schlechtwetters bzw. Dunkelheit nicht ausgetragen oder beendet werden, so ist einvernehmlich ein für beide Mannschaften möglicher Ersatztermin zu vereinbaren. Die Begegnung muss bis zum Ende der Freiluftsaison auszutragen werden, sollte keine Einigung auf ein Termin erfolgen, so wird die Begegnung mit 0:0 gewertet und beide Mannschaften bekommen eine Strafe (siehe auch §12g). Bei nicht Bespielbarkeit der Plätze ist zum Zeitpunkt der Entscheidung eine entsprechende Dokumentation mit Foto und Vermerk auf dem Spielbericht zu hinterlegen und diese bei Rückfragen durch den BTV an den WA zu übermitteln.
Der Heimverein muss unmittelbar nach Abbruch der Begegnung, den neuen Spieltermin im System (Datum und Uhrzeit) eintragen.
- Bevor ein Meisterschaftsspiel aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder verschoben wird, ist bei unsicherer Wetterlage eine Wartezeit bis zu einer Stunde ab offiziellem Spielbeginn bzw. Spielunterbrechung einzuhalten. Der Platzverein muss versuchen, die Anlage wieder in einen bespielbaren Zustand zu bringen.
- Können Einzel- oder Doppelspiele nach dem Austausch der Aufstellungen (etwa aus Gründen höherer Gewalt) nicht begonnen werden, können zum neuen Spieltag die Aufstellungen wie zu Beginn eines neuen Spieles ausgetauscht werden.
Achtung: Hier gilt dann der wochenaktuelle ITN- Wert des neuen Spieltermines. - Bereits begonnene Matches müssen aber von denselben Spielern mit dem Spielstand zum Zeitpunkt der Unterbrechung fortgesetzt werden. Ein Match gilt als begonnen, sobald der erste Ball beim Einschlagen gespielt wurde. Kann einer der beiden Spieler am Ersatztermin nicht antreten, so wird dieses eine Match als w.o./ret. gewertet.
Achtung: Sollte ein Match schon begonnen worden sein, dann gelten die ITN-Werte des ursprünlichen Termins.