BTV-Generalversammlung 2024
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung, Grußworte der Ehrengäste
- Feststellung der Stimmberechtigung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung 2023
- Berichte:
- Präsident und Referenten
- Kassier
- Bericht der Rechnungsprüfer und Antrag auf Entlastung des Kassiers sowie des gesamten Vorstandes
- Satzungsänderungen
- Beschlüsse:
- Voranschlag 2024/2025
- Mitgliedsbeiträge für 2024/2025
- Ehrungen
- Beratung und Beschlüsse über Anträge
- Allfälliges
Gemäß der geltenden Satzung des Burgenländischen Tennisverbandes entsenden die
Mitgliedsvereine ihre Delegierten in die ordentliche Mitgliederversammlung (Verbandstag). Jedes ordentliche Mitglied ist verpflichtet, zum Verbandstag einen Vereinsvertreter zu entsenden.
Alle Mitgliedsvereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, haben bei der Mitgliederversammlung keine Stimmberechtigung. Zahlungsrückstände müssen vor der Mitgliederversammlung beglichen sein bzw. durch Vorlage des Zahlungsbeleges bestätigt werden. Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, können auch keine Anträge stellen.
Schriftliche Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 5 Wochen (vom Obmann unterzeichnet) vor dem Termin des Verbandstages (spätestens am 25.10.2024) beim Präsidenten (Günter Kurz, Stadiongasse 16, A-7350 Oberpullendorf) oder per Email: info@tennisburgenland.at eingegangen sein.
Alle Mitgliedsvereine werden ersucht, ihre Delegierten zuverlässig und pünktlich zu entsenden.
Im Anschluss an die Generalversammlung sind alle zu einem kleinen Umtrunk eingeladen.